Nachdem wir Ihnen in der letzten Ausgabe die “sprungfixe Losgröße” erklärt haben, geht es nun mit einer weiteren Spezifizierung weiter:
Bei der Ermittlung von Losgrößen für Fertigung oder Beschaffung in einem Dispositionsprozess kann über die „Mindestlosgröße“ eine Leitplanke eingezogen werden. Wird von einem Losgrößenverfahren eine Losgröße ermittelt, die unter der Mindestlosgröße liegt, wird die dispositive Losgröße auf die Mindestlosgröße angehoben. Mittels Mindestlosgrößen kann sichergestellt werden, dass eine Fertigungs- oder Beschaffungsmenge nicht unter einem technisch erforderlichen oder wirtschaftlich gewünschten Wert liegt.
Unser Tipp: Überprüfen Sie die Mindestlosgrößen mindestens zweimal pro Jahr, um sicherzustellen, dass diese nicht zu hoch eingestellt sind.