Kurz und bündig: Konsignationslager

Konsignationsläger sind bei Lieferanten unbeliebt. Dabei übersehen sie jedoch einen wesentlichen Kostenfaktor.

Unter einem Konsignationslager versteht man ein Lager, das sich typischerweise in der Nähe eines Kunden oder in dessen Räumlichkeiten befindet. Entscheidend dabei ist, dass die Ware Eigentum des Lieferanten bleibt, bis sie entnommen wird. Zuweilen zahlt der Kunde die Ware sogar, wenn das Fertigprodukt, in das die Ware eingeht, fertiggestellt ist.

Konsignationslagerkonzepte werden seitens der Kunden meist angestrebt, um die Kapitalbindung zu senken. Der Kunde hat darüber hinaus aber auch den Vorteil einer höheren Materialverfügbarkeit durch die Lagernähe.

Lieferanten stehen Konsignationslägern meist kritisch gegenüber. Man erkennt zwar den Vorteil einer engeren Kundenbindung, sieht jedoch im Vordergrund das gebundene Kapital.

Unser Tipp: In den meisten Fällen machen die Kapitalkosten nur ein Drittel, in Ausnahmefällen die Hälfte der Lagerhaltungskosten aus. Lieferanten, die Konsignationsware grundsätzlich nur beim Kunden lagern, sparen somit eher noch Kosten, denn das Obsoleszenzrisiko, die Lagerkosten, die Abschreibung, etc. trägt der Kunde. Lediglich die Kapitalkosten bleiben beim Lieferanten. Da die Konsignationsware im Eigentum des Lieferanten verbleibt, unterliegt sie auch keinem Risiko durch Kundeninsolvenz, sofern die Lagerbereiche sauber getrennt sind. Letztlich kann die vermeintlich höhere Kapitalbindung auf Lieferantenseite noch durch kürzere Zahlungsfristen seitens des Kunden kompensiert werden. Vieles spricht also auch aus Lieferantensicht für Konsignationsläger.

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Prof. Dr. Andreas Kemmner